Als Marktführer im Bereich Gerichtsvollziehersoftware sind wir gegenüber Kooperationen aufgeschlossen und freuen uns über
Vorschläge und Angebote. In den letzten 30 Jahren
wurden viele für alle Beteiligten vorteilhaften Kooperationen geschlossen. Druckereien,
Hardware-Lieferanten, Druckerhersteller, Hersteller von Antiviren-Software, Hersteller von
Signaturkarten usw. Unsere Kunden freuen sich über Empfehlungen und Vorteile, die sich
aus Kooperationen ergeben.
Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden
Mit über 30 Jahren Erfahrung sind wir uns der Verantwortung gegenüber Anwendern als auch Behörden bewusst. Kooperationen,
Gespräche, Meinungs- und Erfahrungsaustausch sind wichtige Elemente in einem produktiven
Umfeld.
Oftmals lassen sich gerade im Gespräch zwischen
Behördenmitarbeitern und Softwareanbieter auf dem kurzen Dienstweg für beide Seiten ohne
großen Aufwand Fragen klären.
Ob Präsidenten oder Direktoren von Oberlandes-,
Land- oder Amtsgerichten, Mitarbeiter der Ministerien und Gerichte, Prüfungsbeamte, Drittstellen,
Justizschulen oder Vertreter der Gerichtsvollzieherverbände: Immer wieder klären sich im
direkten Gespräch schnell und unbürokratisch Fragen, wird Wissen geteilt oder vermittelt
usw. . Zögern Sie nicht, in Kontakt mit uns zu treten. Prüfungsbeamte: Besonders hervorzuheben
ist der Kontakt zu Prüfungsbeamten für Gerichtsvollzieher: Besteht in einer die Gerichtsvollziehersoftware
betreffenden Angelegenheit Klärungsbedarf, etwas kann nicht nachvollzogen werden oder Rat
ist gefragt, lässt sich vielleicht in einem kurzen Gespräch alles klären. Das spart Zeit,
Schreibarbeit und Prüfer, Gerichtsvollzieher sowie Softwarehersteller können alle als Profiteur
herausgehen.